Die Lesbischwulen Gottesdienstgemeinschaften im deutschsprachigen Raum

Nachlese zum Ökumenischen Kirchentag 2003

Kirchentagsresolution

Auf Initiative der Lesbennetzwerke wurden auf der Agora des Ökumenischen Kirchentages Unterschriften für eine Resolution gegen ein Berufsverbot für verpartnerte Lesben und Schwule in der katholischen Kirche gesammelt, u.a. auch am Stand der lesbischwulen Gottesdienstgemeinschaften.
Durch die vereinten Anstrengungen der untersützenden Agora-Stände wurde die erforderliche Anzahl von 3000 Unterschriften überschritten.
Nach Prüfung durch die Kirchentagsleitung ist der Aufruf damit zu einer offziellen Resolution der Besucherinnen und Besucher des ÖKT geworden!
Dies ist ein großartiges Zeichen der Solidarität der vielen Kirchentagsbesucherinnen und -besucher, die mit ihrer Unterschrift spontan ihre Unzufriedenheit mit der Haltung der kath. Kirche in dieser Frage zum Ausdruck gebracht haben. Dafür sagen wir allen Unterzeichnern herzlichen Dank!

Hier der Text der Resolution:

Resolution des Ökumenischen Kirchentages Berlin 2003

In fünf evangelischen Landeskirchen werden homosexuelle Lebenspartnerschaften öffentlich gesegnet. Die katholische Kirche dagegen erkennt offiziell zwar eine homosexuelle Veranlagung als gegeben an, sieht aber in jeder gelebten Homosexualität einen sündhaften Akt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im sozialen Bereich der katholischen Kirche arbeiten und eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, müssen mit einer Kündigung rechnen.
Lesbische Theologinnen, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen müssen schon wenn sie eine Partnerbeziehung eingehen, täglich um ihre berufliche Existenz fürchten. Das Gleiche gilt für schwule Theologen und Referenten. Darum sind sie gezwungen, sich ununterbrochen zu verbergen und zu verbiegen, leben isoliert und in dauerhafter Unwahrhaftigkeit, werden oft krank an Leib und Seele.

Wir fordern:

  • Eine neue Auseinandersetzung der katholischen Kirche mit Homosexualität auf der Basis aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften.
  • Die Anerkennung von verantwortungsvoll gelebter Homosexualität als gottgewollter Form von Sexualität und Ausdruck einer ebensolchen Liebesbeziehung.
  • Die volle Zulassung homosexuell lebender Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sozialem und seelsorgerlichem Dienst innerhalb der katholischen Kirche.
  • Die Feier und Segnung gleichgeschlechtlicher Paare bzw. deren Lebenspartnerschaften im Rahmen eines Gottesdienstes bzw. einer Eucharistiefeier.

Ökumenischer Kirchentag Berlin 2003, Resolution Nr. A 302