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Die Lesbischwulen Gottesdienstgemeinschaften im deutschsprachigen Raum
Nachlese zum Ökumenischen Kirchentag 2003
Kirchentagsresolution
Auf Initiative der Lesbennetzwerke wurden auf der Agora des Ökumenischen
Kirchentages Unterschriften für eine Resolution gegen ein Berufsverbot für
verpartnerte Lesben und Schwule in der katholischen Kirche gesammelt, u.a. auch
am Stand der lesbischwulen Gottesdienstgemeinschaften. Durch die vereinten
Anstrengungen der untersützenden Agora-Stände wurde die erforderliche Anzahl von
3000 Unterschriften überschritten. Nach Prüfung durch die Kirchentagsleitung
ist der Aufruf damit zu einer offziellen Resolution der Besucherinnen und
Besucher des ÖKT geworden! Dies ist ein großartiges Zeichen der Solidarität
der vielen Kirchentagsbesucherinnen und -besucher, die mit ihrer Unterschrift
spontan ihre Unzufriedenheit mit der Haltung der kath. Kirche in dieser Frage
zum Ausdruck gebracht haben. Dafür sagen wir allen Unterzeichnern herzlichen
Dank!
Hier der Text der Resolution:
Resolution des Ökumenischen Kirchentages Berlin 2003
In fünf evangelischen Landeskirchen werden homosexuelle
Lebenspartnerschaften öffentlich gesegnet. Die katholische Kirche dagegen
erkennt offiziell zwar eine homosexuelle Veranlagung als gegeben an, sieht aber
in jeder gelebten Homosexualität einen sündhaften Akt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im sozialen Bereich der
katholischen Kirche arbeiten und eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen,
müssen mit einer Kündigung rechnen. Lesbische Theologinnen, Gemeinde- und
Pastoralreferentinnen müssen schon wenn sie eine Partnerbeziehung eingehen,
täglich um ihre berufliche Existenz fürchten. Das Gleiche gilt für schwule
Theologen und Referenten. Darum sind sie gezwungen, sich ununterbrochen zu
verbergen und zu verbiegen, leben isoliert und in dauerhafter Unwahrhaftigkeit,
werden oft krank an Leib und Seele.
Wir fordern:
- Eine neue Auseinandersetzung der katholischen Kirche mit
Homosexualität auf der Basis aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften.
- Die Anerkennung von verantwortungsvoll gelebter
Homosexualität als gottgewollter Form von Sexualität und Ausdruck einer
ebensolchen Liebesbeziehung.
- Die volle Zulassung homosexuell lebender Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu sozialem und seelsorgerlichem Dienst innerhalb der
katholischen Kirche.
- Die Feier und Segnung gleichgeschlechtlicher Paare bzw.
deren Lebenspartnerschaften im Rahmen eines Gottesdienstes bzw. einer
Eucharistiefeier.
Ökumenischer Kirchentag Berlin 2003,
Resolution Nr. A 302
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